AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

zwischen der

Computer-Service Thorsten Mailänder
Provinzialstr. 181 a
66787 Wadgassen

– nachfolgend „Dienstleister“ genannt-

und

dem Kunden

– nachfolgend „Vertragspartner“ genannt –

Für das zugrunde liegende Vertragsverhältnis gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dienstleisters in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dienstleisters sind zudem allein gültig, wenn der Vertragspartner nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt und über eigene Geschäftsbedingungen verfügt.

Sollten vor Vertragsabschluss Individualvereinbarungen getroffen werden, bleiben diese von der vorstehenden Regelung unberührt.

§ 1 Vertragsabschluss 
(1) Der Vertrag zwischen Dienstleister und Vertragspartner kommt durch Zustellung der Auftragsbestätigung des Dienstleisters beim Vertragspartner zustande.
(2) Nebenabsprachen werden erst nach schriftlicher Fixierung wirksam.

§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Die Vertragsparteien schließen einen Vertrag über eine turnusmäßige Software-Systempflege in Verbindung mit der Bereitstellung oder dem Verkauf verschiedener Software und Softwarelizenzen. Des Weiteren enthält der Vertrag eine Hilfestellung bei vorhandenen Softwareproblemen auf Abruf.
(2) Es handelt sich hiernach um einen typengemischten Vertrag, welcher Elemente eines Dienstleistungsvertrags sowie solche eines Rechtskaufs enthält.

§ 3 Leistungsinhalt
(1) Die vertragliche Leistung enthält:
a. einen Virenscanner für die Dauer des Wartungsvertrages,
b. eine Monitoring-Software zur dauerhaften Überprüfung des Systemzustands, welcher die folgenden Punkte umfasst:
– mindestens eine Prüfung der Festplattenkonsistenz sowie der Festplattenkapazität, die Überprüfung des Status von Windows-Diensten und des Status einer Datensicherung (sofern vorhanden),
– den Stand der Updates der Antivirensoftware,
c. eine Software zur automatischen Aktualisierung von sicherheitsrelevanter Software, wie die des Betriebssystems, der Antivirensoftware, Java, Adobe Flash Player und anderer Programme, welche häufig Sicherheitsrisiken auf Grund fehlender Updates darstellen können,
d. eine Computerwartung im Quartal per Online- Fernwartung, welche die folgenden Punkte umfasst:
– die Deinstallation unerwünschter Programme,
– das Löschen temporärer Dateien,
– die Überprüfung der Startseite des Browsers,
– die Überprüfung des Druckers auf Funktion (sofern vorhanden),
– das Löschen nicht benötigter bzw. unnötiger Einträge aus dem Systemstart,
– die manuelle Überprüfung auf Updates der neusten Versionen verwendeter Software (sofern notwendig oder zweckmäßig)
– die Prüfung der Datensicherung (sofern vorhanden).
(2) Die Bestimmung der zur Verfügung gestellten Software erfolgt durch den Dienstleister.
(3) Die in Abs. 1 d beschriebene Online-Fernwartung erfolgt ausschließlich per Fernzugriff. Eine Vor-Ort-Wartung findet nicht statt.
(4) Die vertragliche Leistung ist auf ein Gerät beschränkt, auf welchem zu Beginn des Vertragsverhältnisses die vom Dienstleister bestimmte Software installiert worden ist.

§ 4 Leistungspakete
Das für diese Leistungserbringung zu zahlende Entgelt bestimmt sich nach dem zwischen Dienstleister und Vertragspartner vereinbarten Servicepaket. Dem Vertragspartner stehen die nachfolgenden Pakete zur Auswahl:

(1) Servicepaket Silber
a. Das Servicepaket Silber sieht ein monatliches Grundentgelt in Höhe von 14,99 € vor. Durch diese Gebühr werden die in § 3 Abs. 1 beschriebenen Leistungen abgedeckt.
b. Für die Inanspruchnahme von zusätzlichen Serviceleistungen werden 1,25 € für jede angefangene Minute berechnet.

(2) Servicepaket Gold
a. Das Servicepaket Gold sieht ein monatliches Grundentgelt in Höhe von 18,99 € vor. Durch diese Gebühr werden die in § 3 Abs. 1 beschriebenen Leistungen, sowie eine 20-minütige Inanspruchnahme von zusätzlichen Serviceleitungen pro Monat abgedeckt.
b. Für die Inanspruchnahme von zusätzlichen Serviceleitungen ab der 21. Minute werden 1,25 € für jede angefangene Minute berechnet.
c. Sofern eine Inanspruchnahme der 20 Minuten zusätzlicher Serviceleistungen nicht erfolgt, verfällt der Anspruch auf diese Leistung. Eine Übertragung in einen anderen Kalendermonat erfolgt nicht.

(3) Servicepaket Platin
a. Das Servicepaket Platin sieht ein monatliches Grundentgelt in Höhe von 24,99 € vor. Durch diese Gebühr werden die in § 3 Abs. 1 beschriebenen Leistungen abgedeckt. Für jegliche Inanspruchnahme zusätzlicher Serviceleistungen fallen keine weiteren Kosten an.

§ 5 Zusätzliche Serviceleistungen
(1) Zusätzliche Serviceleistungen sind alle Leistungen, die nicht von dem in § 3 Abs. 1 benannten Leistungsumfang gedeckt sind. Hierzu zählt insbesondere die Hilfestellung bei der Lösung von Softwareproblemen. Maßnahmen, die vorgenommen werden sind beispielsweise:
a. Installation von zusätzlicher, durch den Dienstleister oder den Vertragspartner besorgter, kostenfreier oder kostenpflichtiger Software. Dazu zählen z.B.: MS Office, Rechnungs-, Buchhaltungs- und E-Mail-Software sowie auch Treiber von Geräten und Bauteilen.
b. Hilfestellung bei der Arbeit am Computer mit Hilfe der „Teamviewer-Pilot“ App, wenn dies von Seiten des Vertragspartners technisch möglich ist. Dazu können zählen: Arbeiten im BIOS, Austausch von Komponenten, Fehlersuche bei Internet-Problemen, Rückspielen einer Datensicherung u.a.
c. Fehlerbehebung per Fernwartung, etwa im Fall von verschwundenen Leisten, Fehlermeldungen, Suche nach Absturz-Ursachen und deren Behebung, u.a.
(2) Zusätzliche Serviceleistungen werden zu den Geschäftszeiten des Dienstleisters angeboten.
(3) Die Inanspruchnahme von zusätzlichen Serviceleistungen erfolgt auf telefonische, schriftliche oder in eine E-Mail gefasste Anfrage des Vertragspartners beim Auftreten von Computerproblemen.
(4) Sofern die Erbringung einer Hilfestellung erforderlich ist, erfolgt diese per Fernzugriff auf den Computer.

§ 6 Zahlungspflichten
(1) Die Abrechnung des monatlich zu zahlenden Grundentgelts erfolgt zum jeweiligen Monatsende durch den Dienstleister.
(2) Im laufenden Kalendermonat in Anspruch genommene Serviceleistungen werden, soweit diese kostenpflichtig sind, im folgenden Kalendermonat gesondert in Rechnung gestellt.
(3) Die Rechnungsstellung wird dem Besteller in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
(4) Der Vertragspartner erteilt dem Dienstleister ein SEPA-Lastschriftmandat, welches den Dienstleister zur Einziehung des Grundentgelts, sowie des angefallenen Entgelts für Sonderleistungen, berechtigt.

§ 7 Mitwirkungspflicht des Vertragspartners
(1) Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen, damit der Dienstleister die von ihm vertraglich zu erbringende Leistung oder auf Abruf zu erbringende Serviceleistung vornehmen kann. Hierzu zählen insbesondere:
a. die regelmäßige Sicherung seiner Daten in erforderlichem Umfang.
b. die Einhaltung der ihm obliegenden Verpflichtungen der DSGVO.
c. die Sicherstellung einer gültigen Lizenz für Betriebssysteme und Software, es sei denn, diese wurde aufgrund dieses Vertrags auf dem Computer installiert.
d. die Sicherstellung eines Telefonanschlusses und einer breitbandigen Internetanbindung mit einer Datenübertragungsleistung von mindestens 5 MBit/s.
e. das Öffnen der Fernwartung und Benennung der Kunden-ID des Vertragspartners sowie dem dazugehörigen Kennwort.
f. die Installation der Smartphone-App „Teamviewer Pilot“, sofern das Smartphone des Vertragspartners kompatibel ist und diese Art der Hilfestellung durch den Dienstleister vom Vertragspartner in Anspruch genommen werden möchte.
g. das Bereithalten von Passwörtern, wenn diese für bestimmte Aufgaben benötigt werden.
h. weitere Mitwirkungshandlungen bei Inanspruchnahme zusätzlicher Serviceleistungen, zu welchen der Dienstleister den Vertragspartner im Rahmen einer telefonischen Hilfestellung auffordert, soweit diese zur Erbringung der zusätzlichen Serviceleistung erforderlich ist. In diesem Fall verpflichtet sich der Dienstleister zu einer hinreichenden Beschreibung der von ihm geforderten Mitwirkungshandlung gegenüber dem Vertragspartner.
(2) Der Vertragspartner verpflichtet sich dazu, Software, welche im Rahmen der Vertragsdurchführung bereitgestellt wurde, ohne vorherige Rücksprache mit dem Dienstleister nicht zu deinstallieren. Dies betrifft unter anderem Programme wie Advanced Monitoring Agent, Managed Antivirus, Teamviewer, Take Control.

§ 8 Widerrufsrecht
(1) Der Vertragspartner hat das Recht, seine Vertragsverklärung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung ohne Angabe von Gründen zu Widerrufen.
(2) Der Widerruf ist schriftlich per Brief oder E-Mail an den Dienstleister zu richten.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt mit sofortiger Wirkung bei Inanspruchnahme einer Leistung des Dienstleisters.

§ 9 Kündigung des Vertrags
(1) Beide Vertragsparteien sind zur ordentlichen Kündigung des Vertrags mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats berechtigt.
(2) Der Dienstleister ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt, sofern der Vertragspartner mit der Begleichung einer monatlichen Abrechnung ganz oder teilweise mehr als 14 Tage in Verzug gerät. Dies gilt auch für den Fall, in dem der Zahlungseinzug eines erteilen SEPA-Lastschriftmandates aufgrund eines vom Vertragspartner zu vertretenden Umstandes (insbesondere nicht hinreichende Kontodeckung) fehlschlägt.
(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 10 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Dienstleister hat seine Erreichbarkeit zu den Geschäftszeiten sicherzustellen. Sofern die Kapazität einer telefonischen Erreichbarkeit ausgeschöpft ist, erfolgt eine Rückkontaktierung des Vertragspartners telefonisch oder per Email, sobald eine telefonische Kapazität wieder zur Verfügung steht.
(2) Sofern aufgrund technischer Störungen, welche nicht in den Verantwortungs- und Einflussbereich des Dienstleisters fallen (insbesondere Stromausfälle), die Leistungserbringung nicht erfolgen kann, erfolgt eine Rückkontaktierung des Vertragspartners telefonisch oder per Email, sobald die technische Störung beendet ist.

§ 11 Haftungsausschluss
(1) Der Dienstleister haftet nicht für den Verlust von Daten, welcher aufgrund ordnungsgemäßer Leistungserbringung eintritt.
(2) Ebenso haftet der Dienstleiter nicht für die Funktionsfähigkeit vorinstallierter Software auf dem Computer des Vertragspartners, sofern diese durch Software des Dienstleisters in ihrem Programmlauf behindert werden.
(3) Die Ansprüche des Vertragspartners auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Dies betrifft nicht die Ansprüche des Vertragspartners wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Der Ausschluss gilt ebenfalls nicht für Ansprüche des Vertragspartners auf Ersatz für sonstige Schäden, welche auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Dienstleisters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 12 Sonstiges
(1) Nebenabsprachen zwischen den Parteien bestehen nicht.
(2) Eine Änderung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf der Schriftform. Ebenso bedarf die Änderung dieser Schriftformabrede der Schriftform.

§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Für diese Geschäftsbedingungen, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Dienstleister und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentliches Sondervermögen ist, gilt der Geschäftssitz des Dienstleisters als Gerichtsstand.
(2) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.